Tonwaren der Westerwälder Blumentopf-Fabrik Spang GmbH & Co. KG im Kontakt mit Lebensmitteln
Pflanztöpfe und –schalen aus Ton werden schon seit vielen Jahren auch zum Aufbewahren oder Zubereiten von Speisen verwendet. Im Handel gibt es eine Vielzahl von Rezeptbüchern, die sich mit dem Thema Backen und Kochen im Tontopf befassen. Daher halten wir es für geboten, die rechtlichen Aspekte des Umgangs mit Lebensmitteln bei einem Artikel, der von seiner eigentlichen Bestimmung kein Essgeschirr oder -gefäß ist, klarzustellen. Den rechtlichen Rahmen liefert das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch – LFGB):
Gegenstände, die „.. dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen ..“, werden dort im §2 Abs. 6 Satz 1 als so genannte „Bedarfsgegenstände“ definiert, im Sinne des Artikels 1 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments. Die Erzeugnisse unseres Hauses sind keine derartigen Bedarfsgegenstände, weil es sich bei ihnen um Pflanzgefäße und nicht um Essgefäße oder Essgeschirr im eigentlichen Sinne handelt. Aus demselben Grund trifft für sie auch nicht die ab dem 20. Mai 2007 in Kraft getretene „Konformitätserklärungsverpflichtung von keramischen Artikeln, die mit Lebensmitteln in Verbindung kommen (2005/31/EG)“, zu. Diese Konformitätserklärungsverpflichtung ist auch dann nicht anwendbar, wenn Artikel unseres Hauses zu nicht bestimmungsgemäßen Zwecken verwendet werden sollten, z.B. wenn jemand ein Brot in einem Blumentopf backt, einen Salat in einer Pflanzschale anmacht oder eine Pizza auf einem Blumentopf-Untersetzer backt und serviert.
1. Ergänzend hierzu erklären wir jedoch, dass alle unsere Produkte frei von schädlichen oder für die Verbraucher beeinträchtigenden Bestandteilen sind.
Nach dem Brennprozess bei 1000 °C finden sich keine Stoffe oder Verbindungen im Endprodukt, die sich, bei bestimmungsgemäßer Nutzung der Gefäße, negativ auf die Gesundheit der Verbraucher auswirken könnten. Auch sind keine als besonders gefährlich eingestuften Verbindungen und Substanzen der SVHC-Liste der Europäischen Chemikalienagentur ECHA (Stand Juli 2012) in den von uns verwendeten Rohstoffen und Endprodukten vorhanden bzw. nachweisbar. Alle von uns verwendeten Glasuren sind ohne Blei- und Cadmiumzusätze. Die im gebrannten keramischen Produkt enthaltenen, teilweise wasserlöslichen, Verbindungen sind alle natürlichen mineralischen Ursprungs. Sie enthalten weder Schwermetalle noch gesundheitsschädliche Substanzen.
2. Alle naturroten Artikel aus unserem Produktionsprogramm können ohne Gefahr mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Bei den Grundrohstoffen handelt es sich um naturbelassene Tone und Lehme.
Bestimmte Produktvarianten werden jedoch mit mineralischen Zusätzen versehen. Diese Artikel sollten aus Sicherheitsgründen nicht mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Siehe Punkt 4.
3. Für das Züchten und Verzehren von den zurzeit gängigen Ess- oder Kräuterpflanzen in unseren Produkten gilt das oben Gesagte gleichermaßen. Ein möglicherweise negativer Einfluss auf die betroffenen Pflanzen durch Blumenerden, Dünger oder sonstiger Stoffe, die der Verbraucher anwendet, kann von uns hier nicht beurteilt werden.
4. Folgende Artikel aus unserer Fertigung sind für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet:
* Gefäße der mit mineralischen Zusatzstoffen versehenen Tonvarianten „umbra“ und „basalt“ enthalten Zusätze, deren Unbedenklichkeit in Bezug auf den Kontakt mit Lebensmitteln von uns nicht zugesagt werden kann. Daher raten wir für diese Produkte von einer anderen Nutzung als zu reinen Pflanzzwecken, insbesondere der Kontakt zu Lebensmitteln, generell ab.
* Artikel mit Pulverlackbeschichtung (Zier- und Übertöpfe der Serien *Ceramano* colors) sind ausschließlich für floristische Zwecke bestimmt, da der Kunststoffüberzug nicht hochkratzfest und insbesondere gegenüber Hitzeeinwirkung nicht beständig ist.
* Für wasserdicht imprägnierte Gefäße der Serien *Ceramano* waterproof gilt das Gleiche wie für beschichtete Artikel; auch diese dürfen ausschließlich zu floristischen Zwecken genutzt werden.
Wir weisen abschließend darauf hin, dass es sich bei unseren Töpfen, Schalen und Untersetzern um keramische Erzeugnisse mit einem hohen Anteil an so genannter Offener Porosität handelt.
Bei Kontakt mit Lebensmitteln sind die einschlägigen hygienischen Standards einzuhalten, um durch mangelnde Sauberkeit verursachte Erkrankungen zu vermeiden. Dazu gehört das gründliche Reinigen vor bzw. nach dem Gebrauch mit heißem Wasser und geeigneten Spülmitteln!